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  • Abendkasse
    genaue Infos hierzu folgen
  • AGB
    hier geht es zu den AGB
  • Altersbeschränkung
    Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Auf dem gesamten Gelände gilt natürlich das Jugendschutzgesetz. Damit ihr alle eine gute Zeit haben könnt, haben wir hier die geltenden Regelungen zusammengefasst. Ein Einlass unter 18 Jahren ist ausschließlich mit einer sorgeberechtigten Person gestattet. Beim Getränkeausschank finden strenge Alterskontrollen statt. Erziehungsberechtigter: Erziehungsberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge bzw. die Aufsichtspflicht zusteht. In der Regel sind dies die Eltern. Die Aufsichtspflicht kann mit einem "Mutti-Zettel" an eine weitere Person ab 18 Jahren für die Zeit der Veranstaltung übertragen werden. Hier geht es zum Formular: https://muttizettel.net
  • Anreise
    Der Umwelt zuliebe bitten wir euch, mit der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß anzureisen. Es werden genügend Fahrrad-Parkplätze vor Ort zur Verfügung stehen. Um Fahrrad-Chaos auf dem Gelände zu vermeiden, ist die Mitnahme der treuen Drahtesel auf das Gelände leider nicht gestattet. Vom Bahnhof in Waghäusel sind es 10 Gehminuten Anreise mit dem PKW Vor Ort haben wir genügend Parkflächen für einen schnelleren Ablauf vor Ort gibt es Parktickets bereits im VVK: weitere Infos folgen Im Sinne eines guten Miteinanders bitten wir alle Besucher:innen Lärm zu vermeiden und unsere Umwelt sauber zu halten. Bitte auch auf das Verhalten bei der An- und Abreise achten.
  • Bilder - Fotografieren - Presse
    Das Fotografieren und Filmen auf dem Festivalgelände ist nur mit Handys und kleinen Taschenkameras für den privaten Gebrauch erlaubt. Für eine Akkreditierung bzw. Presse-Pass bitte direkt an uns wenden kontakt@z-w-h.de
  • Corona
    Aktuell gibt es keine besonderen Maßnahmen. Sollten sich hierzu neue Erkenntnisse entwickeln, werden wir hier rechtzeitig informieren. Bitte informieren Sie sich ebenfalls auf den offiziellen Seiten.
  • Drinks & Food
    Auf unserer Piazza finden Sie eine große Auswahl an verschiedensten Köstlichkeiten von unserer Vielzahl an Foodtrucks. Ebenso haben wir mit Wiesentaler, Welde und Heitlinger regionale Partner welche Ihren Durst löschen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Einlass Palastzelt
    Einlass zum Veranstaltungsgelände des Palastzeltes kann nur nach Vorlage einer rechtmäßig erworbenen und gültigen Eintrittskarte gewährt werden. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt im Anschluss an eine Sicherheitskontrolle des beauftragten Sicherheitsdienstes. Dieser ist angewiesen, eine Leibes- und Taschenvisitation vorzunehmen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklären sich Besucher:innen damit einverstanden. Auf Verlangen des Sicherheitsdienstes ist zudem ein amtliches Ausweisdokument vorzuzeigen. Die Mitnahme von Taschen ist nur bis zu einer Größe von DIN A4 gestattet. Getränke und Speißen dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Bitte beachten Sie, dass im Piazza Bereich in Glas verkauft wird und dieses ebenfalls nicht mit in den Abendbereich mitgenommen werden darf. Eigene Sitzgelegenheiten sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  • Erste Hilfe
    Auf dem Festivalgelände ist zu jeder Zeit erfahrenes Personal zur Verfügung, um Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten
  • Fotografieren - Presse
    Das Fotografieren und Filmen auf dem Festivalgelände ist nur mit Handys und kleinen Taschenkameras für den privaten Gebrauch erlaubt. Für eine Akkreditierung bzw. Presse-Pass bitte direkt an uns wenden kontakt@z-w-h.de
  • Fundsachen
    Für die Abgabe und Suche von verlorenen Gegenständen könnt ihr unseren Info-Point / unsere Abendkasse vor Ort nutzen. Nach der Veranstaltung werden Fundsachen 2 Wochen firmenintern gelagert. Danach geben wir diese weiter an das Fundbüro Waghäusel.
  • Food & Drinks
    Auf unserer Piazza finden Sie eine große Auswahl an verschiedensten Köstlichkeiten von unserer Vielzahl an Foodtrucks. Ebenso haben wir mit Wiesentaler, Welde und Heitlinger regionale Partner welche Ihren Durst löschen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Gehörschutz
    Gehörschutz gibt es am Info-Point/ Abendkasse zu erwerben.
  • Gelände
    wir sind bereits mit vollem Eifer an der Planung für 2023. Lassen Sie sich überraschen!
  • Hausordnung
    § 1 Geltungsdauer Die Hausordnung gilt ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns Mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder Erhalt des Berechtigungsausweises oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher:innen die Hausordnung an. § 2 Aufenthalt Zum Zutritt berechtigt ist nur, wer im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder eines sonstigen Berechtigungsausweises ist und nicht bekannterweise akut erkrankt ist. Die Eintrittskarte sowie Berechtigungsausweise berechtigen ausschließlich zum Aufenthalt in den auf ihnen angegebenen Bereichen. Es gilt folgende Altersregelung: - Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen den Abendbereich nicht betreten - ab 6 Jahren aber unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten (i.d.R. ein Elternteil) erlaubt § 3 Eingangskontrolle Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind auf Verlangen dem Ordnungsdienst sowie weiteren zur Kontrolle berechtigten Personen (z. B. Mitarbeitern des Veranstalters oder des Betreibers) vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher:innen, auch mit technischen Hilfsmitteln, auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen. Dies gilt auch während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände oder beim Verlassen. Verbotene Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht des Betreibers oder Veranstalters für diese Gegenstände. Erkennbar alkoholisierten oder unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehenden Personen kann der Zutritt verweigert oder ein temporäres Hausverbot ausgesprochen werden. § 4 Verhalten im Veranstaltungsgelände Innerhalb des Veranstaltungsgeländes hat sich jeder Besucher:innen so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt werden. Die Besucher:innen haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes und sonstiger berechtigter Personen jederzeit Folge zu leisten. § 5 Verbote (1) Den Besucher:innenn ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: Im Tagesbereich: Waffen aller Art, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige ähnlich gefährliche Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können; Drogen und Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind; Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; Erlaubt sind pro Person 1 x 0,5 l verschlossenes Tetra Pack oder PET-Flaschen ohne Deckel mit nicht-alkoholischem Inhalt Sperrige Gegenstände: dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie z. B. Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen; rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial; alkoholische Getränke aller Art; Tiere aller Art; Drohnen oder andere Flugkörper (z. B. Ballons, Drachen); Laserpointer; Professionelle Bild- oder Ton-Aufnahmegeräte bzw. Kameras mit wechselbaren Objektiven, die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen; das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter; Im Palastzelt - Abendbereich: Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4; Waffen aller Art, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige ähnlich gefährliche Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können Drogen und Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind; Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind Speisen jeglicher Art Sperrige Gegenstände: dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie z. B. Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten, Selfie-Sticks, Stock-Regenschirme; Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial Tiere aller Art Drohnen oder andere Flugkörper (z. B. Ballons, Drachen) Laserpointer Wasserpistolen Tablets, Computer Professionelle Bild- oder Ton-Aufnahmegeräte bzw. Kameras mit wechselbaren Objektiven, die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter Besucher:innen sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Konzertgelände verboten; es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt. (2) Verboten ist weiterhin das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodesten, Bäumen, Masten aller Art und Dächer; das Betreten oder Erklettern von Bereichen und Räumlichkeiten, die erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind (z. B. Bühne und Backstage); rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Gedankengut zu äußern, durch Gesten kundzutun oder durch entsprechendes Material zu verbreiten; offenes Feuer jeder Art zu entfachen (also keine Kerzen, Fackeln, Feuerwerkskörper pyrotechnische Gegenstände aller Art (z. B. bengalische Feuer, Leuchtkugeln, Raketen, Wunderkerzen oder sonstige Feuerwerkskörper) sowie Explosivstoffe (z. B. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen; ohne Erlaubnis des Betreibers oder des Veranstalters gewerbsmäßig Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen, Werbemittel jeglicher Art mitzuführen und Sammlungen durchzuführen; bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen. Die Hausordnung verbietet die Einfahrt von Fahrzeugen während der Publikumsbetriebszeit, außerhalb der Publikumsbetriebszeiten wird nur legitimierten Fahrzeugen die Zufahrt erlaubt. § 6 Flucht- und Rettungswege bzw. -einrichtungen Flucht- und Rettungswege bzw. -einrichtungen sind nicht zum Aufenthalt gedacht und sind deshalb möglichst schnell zu kreuzen bzw. nach dem Betreten wieder zu verlassen bzw. im Fall von Einrichtungen gar nicht zu betreten. Die Nutzung als Sitzgelegenheit oder Sammelplatz ist verboten. § 7 Allgemeines Verhalten, gegenseitige Rücksichtnahme Alle teilnehmenden Personen haben jederzeit die größtmögliche Rücksichtnahme gegenüber allen anderen teilnehmenden Personen, dem nahen und weiteren Umfeld des Geländes und der Umwelt zu üben. Jede Gefährdung anderer Besucher:innen, der Künstler:innen, der Helfer:innen/arbeitenden Personen oder sonstigen Dritten ist verboten. Personen, die offensichtlich so betrunken, sonst berauscht oder in einem vergleichbaren Zustand sind, dass sie sich selbst, andere Personen oder die vorhandenen Einrichtungen gefährden oder den Ablauf der Veranstaltung über Gebühr stören, können am Betreten des Geländes gehindert oder ohne vorherige Anordnung aus ihm verwiesen werden. In diesem Fall hat die betreffende Person keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz, es sei denn, der Ordnungsdienst oder andere dem Betreiber oder Veranstalter zuzuordnende Personen haben die betroffene Person grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch des Geländes verwiesen. § 8 Folgen eines Verstoßes Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Weisungen des Ordnungsdienstes und sonstiger berechtigter Personen nicht befolgen, können des Geländes verwiesen werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot erteilt werden. Die verstoßende Person hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz, es sei denn, der Ordnungsdienst hat die betroffene Person grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch eines Verstoßes beschuldigt. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt. § 9 Personen mit besonderen Bedürfnissen Auf Personen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Personen mit eingeschränkter Mobilität, Sehbehinderte, besonders alte oder junge Personen) ist besonders Rücksicht zu nehmen. § 10 Diskriminierungsfreiheit Der Betreiber und der Veranstalter bekennen sich zu Vielfalt, Menschlichkeit und Offenheit und verurteilen jede Form von Diskriminierung wegen des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, des Glaubens, der sexuellen Orientierung, der äußeren Erscheinung und körperlicher/geistiger Gebrechen. Mit dem Zutritt zum Gelände erkennt die zutretende Person dies an und verpflichtet sich entsprechend, niemanden zu diskriminieren. § 11 Haftung der Besucher:innen Jede teilnehmende Person haftet für den von ihr schuldhaft verursachten Schaden. § 12 Gehörschutz Es können Lautstärken über 86 dB erreicht werden. Die Besucher:innen sind sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für die Gesundheit ausgehen kann. Die Besucher:innen haben selbst darauf zu achten, dass sie sich in einem für sie zuträglichen Maße Schallwirkungen aussetzen. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden, entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Gehör- bzw. Ohrenschutz wir dringend empfohlen und steht an der Abendkasse auf Nachfrage zur Verfügung §13 Videoüberwachung Das Veranstaltungsgelände wird mit Videokameras überwacht. Z-W-H GmbH, Oberer Hagweg 18, 68753 Waghäusel Stand 2022
  • Informationen
    Im Vorfeld: Z-W-H GmbH Oberer Hagweg 18 68753 Waghäusel Tel.: +49 7254 406 86 30 Fax: +49 7254 406 89 41 Mail: kontakt@z-w-h.de www.z-w-h.de Während der Veranstaltung: Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Unser Sicherheitspersonal steht Ihnen gerne zur Verfügung. Auch unser Personal an der Abendkasse wird Ihnen gerne weiterhelfen.
  • Jobs
    Werde Teil unseres Teams! Du bist motiviert und packst gerne mit an? melde dich bei uns - wir freuen uns auf deine Bewerbung! Z-W-H GmbH Oberer Hagweg 18 68753 Waghäusel Tel.: +49 7254 406 86 30 Fax: +49 7254 406 89 41 Mail: kontakt@z-w-h.de www.z-w-h.de
  • Konzert
    Unser speziell für Sie ausgewähltes Programm in unserem Palastzelt wird soeben erstellt. Bitte bachten Sie folgendes beim Einlass: - nur mit gültiger EIntrittskarte - keine Mitnahme von Speisen und Getränken - Taschen nur bis Größe DIN A4
  • Lageplan
    wir sind bereits mit vollem Eifer an der Planung für 2023. Lassen Sie sich überraschen!
  • Miteinander
    Der Umwelt und den Anohnern zu Liebe bitten wir besonders Rücksichtsvoll bei der An- und Abreise zu sein. Bitte auf die Lautstärke achten und eventuellen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen.
  • Müll
    Wir achten auf Müllvermeidung auf dem Gelände. Unsere Foodtrucks verwenden recyclebares oder essbares Einweggeschirr. Der Ausschank findet im Außenbereich in Glas und im Abendbereich in PET und Mehrwegbechern statt. Bitte achten auch Sie bei der An- und Abreise darauf so wenig wie möglich Müll zu produzieren und verwenden Sie bitte die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Presse
    Für eine Akkreditierung bzw. Presse-Pass bitte direkt an uns wenden kontakt@z-w-h.de
  • Plan - Gelände
    wir sind bereits mit vollem Eifer an der Planung für 2023. Lassen Sie sich überraschen!
  • Taschen
    Im Abendbereich sind Taschen nur bis zu einer Größe von A4 erlaubt. Der Einlass zu den Konzerten ist nur nach einer Taschenkontrolle am Eingang möglich. Unser Sicherheitsdienst wird verbotene Gegenstände entsorgen. Hierzu zählen die üblichen Verdächtigen: - Sprühflaschen wie Deo, Parfum, gewisse Mückenmittel, etc. - Speisen und Getränke, auch leere Flaschen - Schirme - spitze und scharfe Gegenstände - sämtliche Gegenstände die als Waffe oder Wurfgeschoss genutzt werden können - Rauschmittel nach dem BtmG - etc.
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